ESCEUROPEAN SERVICES COOPERATIVE
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EUROPEAN SERVICES COOPERATIVE

FleetCo Access

Das Programm soll Anleger zur Finanzierung eines Portfolios von Mietfahrzeugen zusammenbringen. Die Beteiligung betrifft Anteile am gewählten Rechtsträger; sie verleiht weder individuelles Fahrzeugeigentum noch ein persönliches Nutzungsrecht.

Entwicklungsstand

Programme in Vorbereitung. Auf dieser Website sind weder Kapitalaufnahme noch Zeichnung eröffnet. Struktur, rechtlicher Rahmen und Bedingungen müssen vor einem etwaigen Vertrieb geklärt sein. Termine einer befristeten Zeichnungsphase werden erst danach bekanntgegeben.

Schwerpunkte dieser Tätigkeit

  • Zweiräder: Verbrenner oder elektrisch.
  • Personenkraftwagen: Verbrenner, Hybrid oder elektrisch.
  • Nutzfahrzeuge: Antriebe je nach Angebot und Einsatz.

Wie geht es weiter?

Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit, das geplante Zielland und Ihren Zeitrahmen. In einem ersten Gespräch werden Auftrag, beteiligte Fachleute, Verfügbarkeit und Bedingungen vor einer verbindlichen Vereinbarung geklärt.

Bedarf beschreiben ↗

FleetCo Access — Fahrzeugpools

Jeder Pool hat ein eigenes Erwerbs- und Betriebsbudget. Kapitalbedarf und Programmgebühren werden getrennt nach Kategorie, Antrieb, Flottengröße, Segment und Leistungsumfang ermittelt. Ladeinfrastruktur, Batterien, Versicherung, Wartung, Ausfallzeiten, Finanzierung und Wiederverkaufswert gehören zur Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Drei Beträge mit unterschiedlichen Funktionen

  1. ESC-Mitgliedschaft: separate Gebühr gemäß den geltenden Mitgliedschaftsbedingungen.
  2. Programmgebühren: Vergütung der im Auftrag ausdrücklich enthaltenen Prüfungs-, Strukturierungs- und Koordinationsleistungen.
  3. Investiertes Kapital: für Erwerb und den in den Projektunterlagen definierten betrieblichen Bedarf.

Die Programmgebühren vergüten die Arbeit von ESC und die vereinbarten Fachleistungen: Rechtsberatung, Architektur, Vermessung, technische Prüfungen und Koordination. Maßgeblich sind Umfang, Komplexität und Leistungen. Enthaltene und ausgeschlossene Leistungen, etwaige laufende Gebühren sowie Bedingungen bei Nichtzustandekommen werden vor einer Bindung festgelegt. Eine Leistung darf nicht doppelt berechnet werden.

Etwaige Ausschüttungen hängen von ausschüttungsfähigen Ergebnissen und den in den Projektunterlagen vorgesehenen Beschlüssen ab. Mieteinnahmen sind keine Nettorendite. Kapital und Rendite sind nicht garantiert; Ausstiegsbedingungen und Risiken werden vor einer Bindung erläutert.